A. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsverhältnisse, die mit der VILA VITA Marburg GmbH mit Sitz in Marburg (nachfolgend „VILA VITA“ genannt) durch den Erwerb von Eintrittskarten für den Besuch von Veranstaltungen („Tickets“) sowie durch den Erwerb von Gutscheinen für Leistungen („Gutscheinen“) der VILA VITA Marburg GmbH mit Sitz in Marburg, begründet werden.
B. Allgemeine Bestimmungen
I. Vertragspartner
1. Vertragspartner sind VILA VITA sowie der Kunde.
2. Zum Einkauf von Tickets/Gutscheinen sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind.
II. Vertragsschluss, Leistung
1. Der Vertrag zwischen Kunde und VILA VITA kommt erst mit Eingang der Zahlung des Preises für Ticket bzw. Gutschein zustande. Anschließend stellt VILA VITA Ticket/Gutschein zum Download und Ausdruck zur Verfügung.
2. Sollten bestellte Tickets/Gutscheine geliefert, jedoch nicht durch den Kunden bezahlt sein, besteht kein Anspruch auf die in Ticket/Gutschein genannten Leistungen.
C. Tickets
I. Tickets
1. Tickets für die Veranstaltungen des Veranstalters sowie Gutscheine sind grundsätzlich nur bei VILA VITA selbst oder von VILA VITA autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) zu beziehen. Für den Erwerb von Tickets bei autorisierten Verkaufsstellen können ergänzende Bestimmungen gelten.
2. Durch den Vertragsschluss mit VILA VITA oder einer autorisierten Verkaufsstelle über den Erwerb von Tickets erwirbt der Kunde das Recht zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung nach Maßgabe dieser AGB.
3. Auch wenn der Ticketverkauf über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. 2 BGB erfolgt, liegt gem. § 312b Abs. 3 Nr. 6 kein Fernabsatzvertrag vor. Es besteht daher kein Widerrufs- oder Rückgaberecht.
II. Nutzung und Weitergabe von Tickets, Rücknahme und Erstattung
1. Erwerb, Nutzung und Weitergabe von Tickets sind ohne gesonderte Zustimmung von VILA VITA ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Insbesondere der kommerzielle Weiterverkauf von Tickets ist untersagt. Im Falle der Zuwiderhandlung ist VILA VITA berechtigt, die betroffenen Tickets zu sperren und dem Inhaber entschädigungslos den Zutritt zu der Veranstaltung zu verwehren.
2. Umtausch und Rücknahme von Tickets sind ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit) nicht nutzen, ist ausnahmsweise eine Weitergabe an Dritte zulässig.
3. Im Falle der zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Sofern VILA VITA kein Verschulden trifft, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises, gleiches gilt hinsichtlich des Abbruchs einer Veranstaltung.
III. Zutritt zur Veranstaltungsstätte, Verhaltensregeln
1. Anspruch auf Zutritt zur Veranstaltung besteht ausschließlich bei Vorlage eines gültigen Tickets. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn der Kunde sich weigert, sich vor Betreten der Veranstaltungsstätte einer von VILA VITA oder dem Sicherheitspersonal vorgenommenen Kontrolle seiner Person und/oder mitgeführter Gegenstände zu unterziehen. Im Falle der Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. Ticketinhabers auf Entschädigung.
2. Die Wahrnehmung des Hausrechts steht VILA VITA und/oder von VILA VITA beauftragten Personen zu. Entsprechenden Anweisungen ist Folge zu leisten. Im Falle der Zuwiderhandlung, dem Verstoß gegen die Hausordnung, diese AGB oder aus einem anderen wichtigen Grund kann dem Ticketinhaber der Zutritt zur Veranstaltungsstätte verwehrt oder er der Veranstaltungsstätte verwiesen werden. Ein Ersatzanspruch besteht dann nicht.
3. Es ist untersagt, Waffen, gefährliche Gegenstände, Drogen, alkoholische Getränke oder Haustiere in den Bereich der Veranstaltungsstätte zu bringen oder bei sich zu führen.
4. Es ist ferner untersagt ohne vorherige Zustimmung von VILA VITA politisch oder religiös motivierte Propagandamittel oder gewerbliche Werbemittel in den Bereich der Veranstaltungsstätte zu bringen, zu benutzen und/oder zu verteilen.
5. Sofern Speisen und Getränke im Rahmen einer Veranstaltung erhältlich sind, werden diese aus hygienischen Gründen ausschließlich zum Verzehr an Ort und Stelle bereitgestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6. Der Aufenthalt im Bereich der Veranstaltungsstätte zum Zwecke medialer Berichterstattung sowie die Berichterstattung an sich ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters gestattet.
7. Das Anfertigen von Bild- und/oder Tonaufnahmen ist untersagt. Das Mitbringen von Bild-/Tonaufnahmegeräten ist untersagt.
D. Gutscheine
I. Erwerb, Einlösung
1. Gutscheine können in allen Outlets der VILA VITA Marburg GmbH mit Sitz in Marburg sowie im Hotel Rosenpark (HOTEL und RESIDENZ Rosenpark GmbH mit Sitz in Marburg) eingelöst werden. Weitere Infos hierzu erhalten sie unter www.vilavitamarburg.de
2. Gutscheine und evtl. Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.
3. Gutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs (z. B. im Restaurant oder Ladengeschäft) eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
4. Gutscheine können nur für die Bezahlung von Leistungen und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.
5. Gutschein-Guthaben werden nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht verzinst.
6. Gutscheine sind übertragbar, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes geregelt ist. VILA VITA kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn VILA VITA Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
II. Widerrufsrecht
1. Widerrufsbelehrung: Verbraucher gemäß § 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach der Bestätigung der Kenntnisnahme dieser Belehrung „ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der VILA VITA Gastronomie- und Handelsgesellschaft mbH für den Ticket- und Gutscheinverkauf“ während des Buchungsprozesses und dem Zustandekommen des Vertrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs und der Original-Gutscheine. Die Kosten der Rücksendung sind durch den Kunden zu tragen, es sei denn, dass die gelieferten Gutscheine nicht dem Bestellten entsprechen. Der Widerruf ist zu richten an: VILA VITA Marburg GmbH, Anneliese Pohl Allee 17, 35037 Marburg, Tel.: +49 (0) 6421 / 6005 0, Fax: +49 (0) 6421 / 6005 651, E-Mail: info(at)vilavita.com
2. Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde VILA VITA die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren oder herausgeben, ist er verpflichtet, VILA VITA insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen sind binnen 30 Tagen zu erfüllen. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für VILA VITA mit deren Empfang. Der Kaufpreis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer unbar zurückerstattet. Das Widerrufsrecht besteht nicht, falls der Gutschein bereits eingelöst wurde.
3. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
VILA VITA Marburg GmbH
Anneliese Pohl Allee 17
35037 Marburg
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
________________________________________________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ____________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________________________________________
________________________________________________________
Datum, Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier)
_______________
(*) Unzutreffendes streichen.
D. Haftung, Verjährung, Datenschutz, Schlussbestimmungen
I. Haftung von VILA VITA, Verjährung
1. Der Aufenthalt im Bereich von Veranstaltungsstätten erfolgt auf eigene Gefahr.
2. VILA VITA haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und Übernahme einer Garantie. Für alle übrigen Schäden im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet VILA VITA, dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
3. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen VILA VITA aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Rechtsverhältnis verjähren nach Ablauf eines Jahres nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von VILA VITA, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
II. Pflichtinformation nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (Verbraucherstreitbeilegungsverordnung) und dem VSBG:
1. Folgender Link führt Sie zur Homepage der EU-Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter: info(at)vilavita.com zur Verfügung.
2. VILA VITA ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
III. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen von VILA VITA. Diese sind unter www.vilavitamarburg.de/datenschutz einsehbar.
IV. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Marburg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr ist Marburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren, die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Stand: 01.06.2021